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Es gibt viele gute Gründe für einen eigenen Kraftstofftank. Als Eigenbedarfstankstelle für das regelmäßige Betanken eines Fuhrparks, z.B. aus landwirtschaftlichen Fahrzeugen, PKW oder auch Booten, als Krisenvorsorge, in der Werkstatt oder als temporärer Speicher für Heizöl sind diese Behälter sinnvoll. Eine häufige Anwendung ist auch die Zwischenlagerung von Diesel bei Reparaturen an Motoren oder Kraftstofftanks. Verglichen mit einem Kanister ist ein weiterer Vorteil vom Dieselfass die größere Menge an Diesel, welche aufbewahrt oder umgefüllt werden kann. Generell möchten wir vorausschicken, dass die Auswahl eines geeigneten Behälters, sowie die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften für den Transport oder die Lagerung von Kraftstoffen immer in der Verantwortung des Endanwenders liegt. Beachten Sie hierzu die gesetzlich festgelegten Obergrenzen, welche sowohl im Lagerort als auch in der Unterscheidung von Betrieben oder Privatpersonen liegen. Die wichtigsten Themen und Fragen rund um Dieselfässer und Benzinfässer haben wir Ihnen nachfolgend unter den Kraftstofffässern aufgeführt.
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Für die Lagerung von Kraftstoffen sind innen rohe, also nicht lackierte Stahlfässer mit Spundlöchern, wie unser 216 L Stahlspundfass oder das 60 L Garagenfass bestens geeignet. Sie besitzen die höchste UN-Zulassung für Gefahrgut, sind durch ihre Materialbeschaffenheit besonders robust und können luftdicht verschlossen werden. Wichtig ist hier die Verwendung von rohen Stahlfässern, da Kraftstoffe Lacke angreifen und auflösen können. Darüber hinaus sind Stahlfässer absolut dicht, während flüchtige Anteile der Kraftstoffe aus Kunststofffässern durch Diffusion entweichen können.
Für Privatpersonen gilt, dass in Kleingaragen bis zu 100 Quadratmetern laut Gesetzgeber maximal 200 Liter Diesel bzw. Heizöl oder 20 Liter Benzin gelagert werden dürfen. Im Keller dürfen im gesamten Komplex lediglich 20 Liter Diesel oder 10 Liter Benzin aufbewahrt werden. In der Wohnung ist die Menge sogar auf nur 1 Liter beschränkt, wobei hier eher Reinigungsbenzin oder ähnliches gemeint ist. Beachten Sie auch, ob im Mietvertrag die Lagerung von Kraftstoffen ausgeschlossen ist! Für landwirtschaftliche Betriebe gilt, dass geeignete Behälter bis zu 1000 Liter Diesel auf einer festen, flüssigkeitsundurchlässigen Fläche mit 1 cm Aufkantung, nicht genehmigungspflichtig sind. Es reicht die formlose Mitteilung bei der Kreisverwaltungsbehörde. Ab 1000 Litern Diesel wird eine Auffangwanne oder ein Auffangraum, fest installierte Leitungen und eine Entlüftungsanlage, sowie eine Genehmigung benötigt. Beachten Sie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Brennstoffe dürfen nicht in Treppenhäusern, Dachböden, Dachgeschossen, Durchgängen, Durchfahrten, Fluren oder Eingangsbereichen gelagert werden.
Die Haltbarkeit von Diesel wird zwischen 2 und 6 Monaten angegeben. Wie lange Diesel tatsächlich haltbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen ist eine luftdichte Lagerung wichtig, was zum Beispiel im Tank eines Kraftfahrzeugs nicht gewährleistet werden kann. Der Biodiesel-Anteil in modernen Kraftstoffen enthält Bakterien, welche Sauerstoff benötigen und den Kohlenstoff im Diesel zersetzen und mit der Zeit unbrauchbar machen können. Darüber hinaus sinkt durch Ausgasung die Cetanzahl des Diesels (vergleichbar mit der Oktanzahl des Benzins), welcher weniger zündwillig und ab einem gewissen Punkt unbrauchbar wird. Um dies zu vermeiden werden luftdichte Stahlspundfässer empfohlen. Des Weiteren sollte Diesel vor Minusgraden geschützt werden. Im Allgemeinen kann man sagen, dass Diesel in luftdichten Stahlfässern länger haltbar ist als in Plastikbehältern.
Im Auto dürfen Sie als Privatperson geeignete Behälter bis zu 60 Liter und eine Gesamtmenge von 240 Liter Diesel transportieren.
In der Praxis werden auch Intermediate Bulk Container, kurz IBCs, zur Lagerung von Diesel oder Heizöl verwendet. Achten Sie aber auf die spezielle Eignung für Diesel, Biodiesel oder Heizöl, einen Ex-Schutz und die UN-Zulassung für Gefahrgut! Auch die weiteren Vorsichtsmaßnahmen wie Ex-Schutz, Höchstmengen und Fachkenntnisse für den Umgang mit Gefahrgut sollten beachtet werden. Wir raten dringend davon ab, Benzin im IBC zu lagern, da der Brennstoff und austretende Gase im Gegensatz zu Diesel hochentzündlich und explosiv sind. Die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Behälter und das Einhalten aller Vorschriften liegt beim Endanwender.
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